Neue Rahmenbedingungen
Ab dem 6. Juni 2020 sind Basketballtrainings wieder zulässig, unter Einhaltung von spezifischen Schutzkonzepten.
Die folgenden fünf Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei ins Training
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab. Besonders gefährdete Personen müssen ihren Arzt aufsuchen, bevor sie das Training aufnehmen.
2. Abstand halten
Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig. Pro Person müssen mindestens 10 m2 Trainingsfläche zur Verfügung stehen. Für die Basketballtrainings ist diese Auflage sehr leicht einzuhalten. Wenn man über eine Halle in der Grösse von 30 m x 20 m verfügt, sind dies 600 m2, also können theoretisch 60 Personen auf dem Spielfeld sein.
3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
4. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.
Aufgrund des Contact Tracing ist es nötig, fixe Trainingsgruppen zu definieren oder den Austausch zwischen den Gruppen auf ein Minimum zu beschränken.
5. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Clubs
Jeder Club, welches die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, mus seine/n Corona- Beauftragte/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Diese Person muss einfach erkennbar und rasch erreichbar sein.
6. Besondere Bestimmungen
Jeder Club kann seine eigenen Regeln verfassen, welche die neuen Rahmenbedingungen einhalten und die Besonderheiten miteinbeziehen kann (Halle, Öffentlichkeit usw.).
Wir freuen uns, wieder Basketball spielen zu können, DEN LIEBLINGSSPORT VON UNS ALLEN.
Des weiteren informieren wir Sie, dass die Organisation von Sportlagern ab dem 6. Juni 2020 wieder möglich ist.
Swiss Olympic wird nächstens Rahmenbedingungen für diese Art von Zusammentreffen herausgeben.