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Development 29.08.2023

Veröffentlichung auf Websites und in sozialen Medien

Wir haben die Präsidentinnen und Präsidenten der SBL-Vereine regelmässig an ihre Verantwortung für die Veröffentlichung auf den Websites und Seiten der Sportvereine in sozialen Netzwerken erinnert, die auch eine individuelle Verantwortung des Verfassers der Nachrichten und der Personen ist, die ehrverletzende Nachrichten erneut veröffentlichen oder "liken".

Nach verschiedenen Verleumdungskampagnen gegen Swiss Basketball und einige seiner Organe im Sommer 2022, die zur strafrechtlichen Verurteilung der Autoren der Veröffentlichungen geführt haben, möchten wir die folgenden Grundsätze in Erinnerung rufen:


  • Einzelpersonen und Körperschaften, darunter Sportvereine, die eine technische Infrastruktur wie eine Website oder soziale Medien wie Facebook nutzen und es Dritten ermöglichen, Nachrichten (oder Posts) zu veröffentlichen, sind rechtlich für die Inhalte, die veröffentlicht und weitergeleitet werden, verantwortlich, wie dies bei einem redaktionellen Organ eines traditionellen Mediums der Fall ist.
  • Jeder rechtswidrige, weil ehrverletzende, beleidigende oder verleumderische Inhalt kann strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen durch die von den betreffenden Veröffentlichungen geschädigte Person nach sich ziehen, gestützt auf Art. 28 Abs. 2 des Strafgesetzbuches (Strafbarkeit der Medien) und Art. 322bis StGB (Unterlassung des Einspruchs gegen eine Veröffentlichung, die eine Straftat darstellt) sowie auf Art. 28 ff. des Zivilgesetzbuches, der die Persönlichkeit schützt.
  • Es liegt daher in der Verantwortung jedes Vereins, aber auch jedes einzelnen Mitglieds von Swiss Basketball, alle illegalen oder potenziell illegalen Veröffentlichungen auf Ihren Websites oder Seiten im Internet so schnell wie möglich zu löschen, um rechtliche Schritte und die Einleitung von Verfahren durch die Disziplinarkammer zu vermeiden, falls Sie die Inhaltskontrollen und die Löschung illegaler Veröffentlichungen nicht durchgeführt haben.
  • Diese Verantwortung schliesst natürlich nicht die individuelle Verantwortung des oder der Verfasser der rechtswidrigen Äusserungen aus, und jeder sollte sich vor dem "Liken" oder Weiterleiten von Beiträgen die Frage stellen, ob diese unnötig verletzend und/oder ehrverletzend sind.

Wir weisen darauf hin, dass es in der Verantwortung der Vereine liegt, einen Social Media-/Internetbeauftragten zu ernennen, der die Inhalte der in Ihrem Verantwortungsbereich liegenden Postings in regelmässigen Abständen (in der Regel alle 24 Stunden) überprüft.

Wir empfehlen ausserdem allen Vereinen ihre Spieler, Fans und alle Personen, die einem Verein angehören, auf diese Problematik aufmerksam zu machen, um ehrverletzende Äusserungen gegenüber Dritten, Schiedsrichtern oder anderen Spielern oder Mannschaften zu vermeiden, die schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen haben können und dem Geist des Sports widersprechen.

Das Verhalten im Internet und in den sozialen Netzwerken bleibt von Sanktionen nicht unberührt und entbindet die Mitglieder unseres Verbandes und Dritte nicht von den Regeln der Höflichkeit und des Anstands, die wesentliche Grundsätze bei der Ausübung unseres Sports sind und die wir energisch verteidigen.

Das Exekutivkomitee und die anderen Organe von Swiss Basketball werden dieser Problematik besondere Aufmerksamkeit schenken und auf die Einhaltung der oben genannten Grundsätze achten.

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